ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR WIEDERVERKÄUFER

der OZONOS GmbH

Ginzkeyplatz 11, 5020 Salzburg
Tel.: +43(0)662/238288
frischluft@ozonos.com
FN466573m
Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg

GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINE GRUNDLAGEN

1. Die OZONOS GmbH, im folgenden OZONOS, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der OZONOS und dem jeweiligen Vertragspartner, im folgenden Vertragspartner, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für die Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar (B2B).

2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. OZONOS schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass sie Vertragsinhalt geworden sind. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 

4. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen gelten als bevollmächtigt, unsere AGB für den Auftraggeber anzunehmen und diesbezüglich Vorbehalte anzubringen.

Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

5. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind zulässig. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

6. Angaben in Katalogen, Prospekten sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

7. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist vom Auftraggeber zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen, widrigenfalls das Geschäft mit dem von OZONOS bestätigen Inhalt zustande kommt.

PREISE, KOSTEN

1. Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro und exklusive Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Auftraggeber.

2. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Auftraggeber zu bezahlen.

3. Alle Preise gelten ab Werk bzw. ex works INCOTERMS 2020 und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung.

4. Bei Zahlung über PayPal oder Kreditkarte sind sämtliche Gebühren vom Wiederverkäufer zu tragen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Diese liegen bei Unternehmen bei 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Wir sind auch berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs die entstehenden Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von € 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Auftraggebers mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.

3. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder auf Grund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.

LIEFERZEIT, LIEFERVERZUG, UNMÖGLICHKEIT, ANNAHMEVERZUG

1. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist (zB Eingang der vereinbarten Anzahlung). Die Lieferfristen und -Termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Auftraggeber. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzug ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 6-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand von OZONOS an den Zusteller übergeben wurde oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträge Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb der Sphäre von OZONOS und/oder allfälliger Vorlieferanten liegen, wie zB höhere Gewalt, Streikt, Aussperrungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Pandemie, Seuchen, etc.

3. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferungen auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Wenn eine Lieferung infolge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder Produzenten nicht möglich ist, sind wir berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

5. Die Haftung von OZONOS für Verzugsschäden ist mit 0,5 % des Wertes der im Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.

6. Zum vereinbarten Liefertermin nicht angenommene Ware wird für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig ist OZONOS berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Fall einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 10 % des Rechnungsbetrages netto als vereinbart.

LIEFERUNG, VERSAND, GEFAHRENÜBERGANG, VERSICHERUNG, VERPACKUNG

Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ex work 5020 Salzburg. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen anzunehmen. Wir liefern unversichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder sonstigen Versandpersonen übergeben wurde, im Fall des Annahmeverzugs des Auftraggebers ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder OZONOS noch andere Leistungen übernommen hat. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung gilt die Ware als ab Werk bzw. ex works INCOTERMS 2020 verkauft.

EIGENTUMSVORBEHALT, FORDERUNGSABTRETUNG

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Auftraggeber trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Auftraggeber alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.

3. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Auftraggeber unverzüglich zur Anzeige bringen. Saldoanerkennungen berühren den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Wechsel oder Scheck bis zur richtigen und tatsächlichen Einlösung. Falls OZONOS von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen muss und die Ware zurück nimmt, erfolgt eine Gutschrift für die auf Grund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommene Ware unter Berücksichtigung einer der Lagerdauere, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, maximal jedoch bis zu 80 % des Fakturenwertes.

4. Im Fall der Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, hat der Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren, ebenso sind Aussonderungen unserer Ware gegen eine bevorstehende Insolvenzbelastung der Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehalts unzulässig.

MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ, PRODUKTHAFTUNG

1. Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung oder Leistung, spätestens innerhalb von 8 Tagen, bei versteckten Mängeln binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 24 Monate ab Annahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Auftraggeber nachzuweisen. § 924 und 933b ABGB finden keine Anwendung.

3. Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

4. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen.

5. Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Auftraggeber auf seine Kosten und Gefahr die Ware an uns zu liefern und bei uns abzuholen.

6. OZONOS haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.

7. Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschuss- und Partieware wird keine wie immer geartete Gewährleistung oder Haftung übernommen.

8. Soweit die nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Sämtliche Schadenersatzansprüche verfallen in 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens.

9. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden auf Grund des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen, es sei denn, der Berechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre veranlasst und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

ELEKTRONISCHER GESCHÄFTSVERKEHR / DATENSCHUTZ

1. Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Auftraggebers können unter Verwendung von E-Mail und Fax gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.

2. Wir behalten uns vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel, die die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.

3. Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Vertragspartners, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Vertragspartners sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

4. Der Vertragspartner ist einverstanden, dass ihm elektronische Pot zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

1. Erfüllungsort ist an unserer Geschäftsanschrift.

2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechts.

3. Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart.

4. Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich – entspricht.

5. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auch auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

 

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